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Seminare
Hinweise und Freistellungsansprüche

Hinweise und Freistellungsmöglichkeiten für die Teilnahme an den zentralen Seminaren der IG Metall.

1. Das Bildungsangebot

Unser Bildungsangebot umfasst regionale und zentrale Seminare. Für die zentralen, also bundesweit zugänglichen, Bildungsangebote und ihre Bildungszentren gelten die folgenden Teilnahmebedingungen. Für die Seminarangebote der regionalen Kooperationspartner und der IG Metall-Geschäftsstellen sowie der Kritischen Akademie Inzell gelten jeweils besondere Konditionen und Preise, die beim jeweiligen Veranstalter erhältlich sind.


2. Wer kann teilnehmen?

Für alle zentralen Seminare gilt, dass sie für jeden offen sind. Das heißt, auch Nicht-Mitglieder können sich zu IG Metall-Seminaren anmelden. Für manche Seminare wird der vorhergehende Besuch eines anderen Seminars als Grundlage empfohlen. Diese Empfehlungen stellen keine zwingenden Teilnahmevoraussetzungen dar, sie geben das vom Teilnehmenden erwartete Vorwissen wieder, das auch auf anderem Wege als dem empfohlenen Seminar erworben werden kann (zum Beispiel Besuch anderer Seminare, Erfahrungswissen, Selbststudium, usw.).

Für ausgewählte Seminare behalten wir uns vor, die Zusammensetzung der Teilnehmenden entsprechend dem pädagogisch-inhaltlichen Seminarkonzept zu steuern.


3. Rat und Hilfe

Betriebliche Bildungsbeauftragte und unsere Geschäftsstellen beraten gerne bei Einzelfragen rund um das Seminarprogramm. Sie sind behilflich bei der Inanspruchnahme der unterschiedlichen Freistellungsmöglichkeiten.


4. Anmeldung zum Seminar

Die Anmeldung zu den Seminaren erfolgt bei der regionalen Geschäftsstelle oder bei dem durch sie beauftragten Bildungsberater im Betrieb. Mit erfolgter Anmeldung im elektronischen Seminarverwaltungsprogramm gelten die Teilnahmevoraussetzungen entsprechend Punkt 2 als geprüft und erfüllt.


5. Freistellungsmöglichkeiten für Seminarteilnahme

Liegen zu einer Bildungsveranstaltung mehrere Freistellungsansprüche vor, so ist die für die IG Metall günstigste zu wählen.

a) Betriebsratsmitglieder, Jugend- und Auszubildenden- sowie Schwerbehindertenvertreter*innen

werden vom Arbeitgeber für die Seminarteilnahme freigestellt, wenn sie die für ihre Betriebsrats- und JAV-Arbeit erforderlichen Kenntnisse nach § 37.6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vermitteln. Für Seminare nach § 37.6 BetrVG werden die Seminarinhalte nach den rechtlichen Bedingungen entwickelt und im Seminar gestaltet.

Zur Freistellung für Betriebsratsmitglieder und Jugend- und Auszubildendenvertreter*innen muss ein Freistellungsbeschluss nach dem BetrVG, für Schwerbehindertenvertretung nach dem SGB IX gefasst werden. Anschließend ist der Arbeitgeber über den jeweiligen Beschluss zu informieren.

Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung können nach § 179.4 in Verbindung mit § 179.8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX freigestellt werden.

b) Die zentralen IG Metall-Seminare nach § 37.7 BetrVG

werden vom Hessischen Sozialministerium anerkannt. Grundlage für die Anerkennung der Seminare nach § 37.7 BetrVG sind die Themenpläne zu den einzelnen Seminaren. Das Aktenzeichen dafür ist bundesweit gültig. Die Unterlagen gehen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit der Einladung zu.

c) Bildungsurlaub: Fünf Tage im Jahr, zehn Tage innerhalb von zwei Jahren

können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für gesellschaftspolitische, in einigen Bundesländern auch für berufliche Weiterbildung von der Arbeit freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Veranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes anerkannt ist.

In den Bundesländern Bayern und Sachsen existieren keine Bildungsfreistellungsgesetze. Für die Seminare nach Bildungsfreistellungsgesetz liegen in der Regel die Anerkennungen der einzelnen Bundesländer vor. Die Bildungsfreistellungsgesetze der Länder bewerten die Seminarinhalte oft unterschiedlich. Deshalb bitte vor Ort in der Geschäftsstelle beziehungsweise im Internet oder Extranet zeitnah die Anerkennung abrufen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Freistellungsanspruchs ist ein Antrag oder eine Mitteilung an den Arbeitgeber. Die nach den Bildungsfreistellungsgesetzen der Länder unterschiedlichen Fristen bitte berücksichtigen.


6. Kosten

Die zentralen Seminare verstehen sich als Pauschalangebote, die von einzelnen Teilnehmerinnen und Teilnehmern nur im Gesamtpaket – bestehend aus Seminar, Unterkunft und Verpflegung – gebucht werden können. Die Buchung einzelner Teilleistungen (wie zum Beispiel Seminar ohne Übernachtung) ist nicht möglich. Die in unserem Pauschalangebot enthaltenen Gesamtkosten sind auch dann zu bezahlen, wenn einzelne Teilleistungen nicht in Anspruch genommen werden. Bei Seminaren nach § 37.7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz übernimmt die IG Metall für ihre Mitglieder die Seminargebühren sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Nicht-Mitglieder tragen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Seminargebühren und Anreise selbst.

Die Preise für die zentralen Seminare sind Bruttopreise und so lange gültig, bis die IG Metall eine neue Preisliste veröffentlicht. Alle Preisangaben sind vorbehaltlich Irrtum und nachträglicher Steuererhöhungen. Den Teilnehmenden nach § 37.6 BetrVG oder nach § 179.4 SGB IX gehen mit der Reservierungsbestätigung zum Seminar die rechtsverbindlichen Preise zu.

7. An- und Abreise

Die An- und Abreise zum Seminar nach § 37.7 BetrVG und nach einem Bildungsfreistellungsgesetz wird von der IG Metall erstattet. Dabei wird der günstigste Bahn-Tarif zweite Klasse oder Sparpreise zugrunde gelegt. Bei Anreise mit dem PKW werden 0,11 Euro pro Kilometer erstattet. Die Erstattung erfolgt bargeldlos.


8. Kinderbetreuung

Im IG Metall-Bildungszentrum Sprockhövel (in Einzelfällen auch in anderen Bildungszentren) werden Kinder im Alter von drei bis zwölf Jahren während der Seminarzeiten in einem eigenen Kindergarten betreut. Den Seminareinladungen für das Bildungszentrum Sprockhövel liegen Anmeldebögen für Kinder bei. Ein Anspruch auf Kinderbetreuung besteht nicht.


9. Ausfallkosten

Die IG Metall-Bildungszentren behalten sich vor, unentschuldigt fernbleibenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ausfallkosten in Form einer Verwaltungspauschale zu berechnen. Bei Absagen bis spätestens vier Wochen vor Seminarbeginn entstehen keine Stornokosten. Bei späterer Absage werden 80 Prozent der Hotelkosten und 50 Prozent der Seminarkosten berechnet. Bei Nichtanreise wird der komplette Preis fällig.


10. Seminarabsage

Die IG Metall behält sich vor, insbesondere bei zu geringer Nachfrage das Seminar abzusagen. Die durch eine Seminarabsage eventuell entstandenen Kosten werden nicht erstattet. Wir empfehlen daher ausdrücklich, Fahrkarten zur Anreise erst nach erfolgter Einladung zum Seminar zu kaufen.

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