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Die IG Metall-Mitglieder einer Geschäftsstelle wählen die Vertreterinnen und Vertreter für die Delegiertenversammlung. Letztere tagt viermal im Jahr und entscheidet zum Beispiel über Aktionen in Betrieben. Die Delegierten wählen den Ortsvorstand der Geschäftsstelle, die Mitglieder der Tarifkommissionen und die Delegierten für den Gewerkschaftstag sowie für die Bezirkskonferenz.
Ortsvorstand
Der Ortsvorstand leitet die IG Metall-Geschäftsstelle. Er besteht aus den beiden Bevollmächtigten und Beisitzerinnen und Beisitzern. Der oder die Erste Bevollmächtigte einer Geschäftsstelle ist immer hauptamtlich. Die Beisitzerinnen und Beisitzer sind ehrenamtliche Funktionärinnen beziehungsweise Funktionäre. Je nach Größe der Geschäftsstelle kann der oder die Zweite Bevollmächtigte hauptamtlich sein. Der gesamte Ortsvorstand wird für vier Jahre gewählt und vom Vorstand der IG Metall bestätigt. Der Ortsvorstand führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung durch und leitet die Geschäftsstelle.
Die IG Metall ist eine demokratische Organisation und gliedert sich in regionale Geschäftsstellen, Bezirke und Vorstand. Ob vor Ort oder überregional – unsere Mitglieder bestimmen und entscheiden über die Arbeit und Politik der IG Metall mit.
Von Rechtsschutz in arbeits- und sozialrechtlichen Angelegenheiten bis zu gerechten Löhnen und Gehältern – wir kümmern uns persönlich und zuverlässig um unsere Mitglieder.