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Wir helfen! Auch in besonderen Fällen!

Regelung zur Notfallunterstützung der von Hochwasser betroffenen IG Metall Mitglieder:

 

Die Satzung der IG Metall sieht für derart außergewöhnliche Fälle eine Notfallunterstützung (§ 28) vor. 2017 wurde vom Vorstand eine Notfallunterstützung für von Naturkatastrophen betroffen Mitglieder beschlossen. Diese Regelungen gelten weiterhin und können von den Geschäftsstellen auch für die derzeit von Hochwasser betroffenen Mitglieder zur Gewährung einer hochwasserbedingten Notfallunterstützung angewendet werden.

 

Es wird eine Soforthilfe für besonders betroffene Mitglieder in Höhe einer Einmalzahlung von

 

• 500 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 5.000 EUR

• 750 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 10.000 EUR und

• 1.000 EUR bei einer nachgewiesenen Sachschadenshöhe von über 20.000 EUR

 

festgelegt.

Die Soforthilfe gilt nur für Schäden am Wohnraum/-gebäude (nicht für Nebengebäude, Gartenanlagen oder Autos etc.). Die Sachschadenshöhe ist in der Geschäftsstelle nachzuweisen.

 

Einzelheiten können bei der örtlichen IG Metall erfragt werden.

Bitte wendet Euch im Schadensfall per Mail an: landshut@igmetall.de