Nahezu alle IT-Systeme können zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle der Beschäftigten genutzt werden und fallen somit unter die betriebliche Mitbestimmung nach § 87 (1) Ziffer 6 BetrVG. Für Betriebsrät*innen ist es nicht leicht zu erkennen, an welchen Stellen technisch die Leistungs- und Verhaltenskontrolle anfängt und in welcher Form sie in betrieblichen Prozessen tatsächlich zum Tragen kommt. Das Seminar vermittelt einen Einblick in die Grundsätze der Leistungs- und Verhaltenskontrolle aus Sicht der Aufgaben des Betriebsrats. Es gibt einen Überblick über die gängigsten Software- und Hardwaresysteme, zeigt die technischen Möglichkeiten anhand betrieblicher Beispiele und benennt die Fallstricke aus Sicht der Mitbestimmung und des betrieblichen Datenschutzes.
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Standort | Zeitraum | Seminar-Nr. | Verfügbarkeit |
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Inzell | 11.11.2024 - 15.11.2024 | KA04624 | Warteliste möglich |