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Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 4: Psychische Belastungen und Sucht in der Arbeitswelt

Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz | Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Kategorie

  • Gesundheit, Prävention, Arbeitsschutz
  • Arbeit gesund und menschengerecht gestalten

Freistellung

  • § 37,6 BetrVG
  • § 179,4 SGB IX

Weitere Informationen

Zielgruppe

  • SBV
  • Betriebsräte

Weitere Informationen

0 69/66 93 – 25 08

bildung@igmetall.de

Genesen, aber nicht geheilt - Corona-Betroffene leiden monatelang an den Folgen. Bleibende Langzeitschäden werden immer wahrscheinlicher, was auch die Arbeitswelt maßgeblich betrifft und herausfordert. Gesetzliche Präventionsmaßnahmen bekommen, besonders in schweren Zeiten, ihre zentrale Bedeutung. Seit der Implementierung des neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) in das Sozialgesetzbuch am 1. Januar 2020 erhält das betriebliche Eingliederungsmanagement die gesetzliche Bedeutung. Im Paragraf 167 SGB IX muss der Arbeitgeber bei Leistungen zur Teilhabe oder bei begleitenden Hilfen zum Arbeitsleben die Rehabilitationsträger oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzuzuziehen. Nun steht die Teilhabe der einzelnen Person (am Arbeitsplatz) im Vordergrund. Eine Folge: Beim Thema Teilhabe sind mit der Einführung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) die gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger entfallen. Damit ist der Arbeitgeber in der Antragspflicht. Es gibt nur noch einen Antrag und einen verantwortlichen Rehabilitationsträger, der das gesamte Leistungsspektrum in einem Teilhabeplanverfahren leitet. Betroffene können jetzt eine*n Berater*in oder eine Vertrauensperson hinzuziehen. Die beste Lösung dafür ist der/die betriebliche Reha-Berater*in aus dem Kreis des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung. Qualifizierte betriebliche Reha-Berater*innen unterstützen Betroffene und Arbeitgeber durch ihr Know-how. Eine feste Ansprechperson für das Unternehmen, die die betrieblichen Bedingungen und die Beschäftigten kennt, verspricht große Aussicht auf erfolgreiche Beratung und Teilhabe am Arbeitsleben. Die beste Voraussetzung hierfür ist eine umfangreiche Ausbildung. Die angebotene Ausbildungsreihe erfolgt in fünf Modulen von drei bis fünf Tagen und schließt mit der Zertifizierung beim TÜV Rheinland ab.

Modul 4 "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 4: Psychische Belastungen und Sucht in der Arbeitswelt"

Teilhabe am Arbeitsleben erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit der eigenen Gesundheit. Dies fällt im betrieblichen Alltag nicht immer leicht. Grundlagen des Stressmanagements, der Resilienz und der Burn-out-Prävention sind ebenso wichtig wie der Umgang mit den Betroffenen. Des Weiteren setzen wir uns in diesem Modul mit dem Basiswissen zu psychischen Belastungen auseinander sowie mit Sucht- und Abhängigkeitserkrankungen und deren Auswirkungen. Wir lernen die inner- und außerbetrieblichen Instanzen kennen, um notwendige Maßnahmen im Sinne aller Beteiligten einleiten zu können.

Aktuelle Seminar Termine "Ausbildungsreihe zum/zur betrieblichen Reha Berater*in nach SGB IX - Teil 4: Psychische Belastungen und Sucht in der Arbeitswelt"

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StandortZeitraumSeminar-Nr.Verfügbarkeit
Sprockhövel 21.10.2024 - 25.10.2024SF14324Fast ausgebucht
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Sprockhövel
Zeitraum
 21.10.2024 - 25.10.2024
Seminar-Nr.
SF14324
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